@bendrath Ah spannend, den hatte ich tatsächlich nicht im Blick. Ich habe "grundsätzlich" geschrieben, weil ich zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, die zu Sperren führen könnten, nicht ausschließen wollte (und das den Rahmen des Threads gesprengt hätte). Sind die irgendwelche Anwendungsfälle von Art. 58(2)(f) bekannt? Insbesondere wäre ja die Möglichkeit von Anordnungen gegen Intermediäre wie App Stores oder TK-Unternehmen (#Netzsperren) relevant.